Ein Schritt in Richtung Standardisierung
Von Liftinstitut | Codes & Standards | Oktober 5, 2023
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Die Europäische Union hat die neue Maschinenverordnung am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Die Mitgliedstaaten beginnen das Notifizierungsverfahren am 20. Januar 2024. Die Maschinenverordnung ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG, um die Anforderungen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und den Fokus stärker auf Software, Cybersicherheit und Cybersicherheit zu legen. Zertifikate, die gemäß der Richtlinie ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum oder bis zum Widerruf der Konformitätsvermutung gültig. Formale Konformitätsbewertungen erfolgen gemäß der Richtlinie bis zum 20. Januar 2027. Hersteller können die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung bereits anwenden. Anhang IV wurde als Anhang I mit zwei Kategorien neu strukturiert, wobei eine die Genehmigung einer Benannten Stelle erfordert.
Die Europäische Union aktualisiert Maschinennormen mit der neuen Maschinenverordnung.
eingereicht von Liftinstituut
In einem wichtigen Schritt zur europaweiten Vereinheitlichung der Maschinenvorschriften kündigte die Europäische Union (EU) am 29. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) die Veröffentlichung einer neuen Maschinenverordnung (MR) an. Diese Ankündigung hat weitreichende Auswirkungen für den Fertigungssektor und stellt einen Vorstoß für höhere Standards in den Bereichen Software, Cybersicherheit und Cybersicherheitsrisiken für Maschinen dar.
Zeitplan für die Umsetzung
Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten das Notifizierungsverfahren ab dem 20. Januar 2024 einleiten. Bis zum 20. Januar 2027 wird das neue MR vollständig in Kraft treten. Diese Übergangsphase ermöglicht es den Staaten, ihre lokalen Vorschriften und Gesetze im Einklang mit der neuen MR zu aktualisieren.
Vorhandene Zertifizierungen
Zertifikate, die auf der Grundlage der vorherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt wurden, bleiben entweder bis zu ihrem angegebenen Gültigkeitsdatum oder bis zur Aufhebung der Konformitätsvermutung der widerrufenen harmonisierten Norm gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
Übergang in Bewertungsverfahren
Die formellen Konformitätsbewertungsverfahren orientieren sich bis zum 2006. Januar 42 weiterhin an der Maschinenrichtlinie 20/2027/EG. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Konformitätsbewertungsverfahren der neuen MR bis zu diesem Datum nicht in Kraft treten.
Grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSRs)
Hersteller können bereits Maschinen herstellen, die die im neuen MR festgelegten EHSRs erfüllen. Diese Anforderungen sind auch in der Maschinenrichtlinie enthalten.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen
Die neue MR wird die bestehende Maschinenrichtlinie ersetzen und einen einheitlichen Satz von Anforderungen für alle Mitgliedsstaaten schaffen. Durch diese Harmonisierung entfällt die Notwendigkeit, dass einzelne Länder ihre eigenen Regeln erlassen müssen, wodurch die Prozesse rationalisiert und die Gleichheit über die Grenzen hinweg sichergestellt wird.
Änderungen in Anhängen
Anhang IV der Maschinenrichtlinie, der Hochrisikomaschinen betrifft, wurde im MR als Anhang I umstrukturiert. Dieser neue Anhang ist in zwei Kategorien unterteilt:
- Kategorie A: Maschinen, die eine Genehmigung einer benannten Stelle erfordern
- Kategorie B: Maschinen, die zum Inverkehrbringen bereit sind und den Anforderungen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie entsprechen
Wichtige Termine, die Sie sich merken sollten
- Veröffentlichung im Amtsblatt der MR: 29. Juni 2023
- Inkrafttreten von MR: 19. Juli 2023
- Antrag der MR: 20. Januar 2027
- Rückzug des MD: 20. Januar 2027
Hersteller, Interessenvertreter und Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, sich mit den Nuancen der neuen MR vertraut zu machen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um einen reibungslosen Übergang und die Einhaltung der festgelegten Termine sicherzustellen.