Kommunikationssysteme, EN 81-28 und die türkische Realität: Bleibt der Standard nur auf dem Papier?

Von Mustafa Uçar | Kommunikationssysteme | 29. April 2026

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Die Norm EN81-28 schreibt für die Überwachung von Aufzugseinschlüssen eine bidirektionale Sprachkommunikation und die Anbindung an eine rund um die Uhr aktiv überwachte Leitstelle vor. In der Türkei hat sich die gesetzliche Umsetzung jedoch nicht in der Praxis bewährt. Es mangelt an Akkreditierung und Audits der Leitstellen, viele Aufzüge stammen aus der Zeit vor den Modernisierungen, Inspektionen überprüfen lediglich die Tastenbetätigung und nicht die tatsächliche Konnektivität, und Verantwortlichkeiten sowie Sanktionen sind intransparent. Europäische Vergleichsunternehmen prüfen die Kapazität der Leitstellen, erfassen Reaktionszeiten und schaffen wirtschaftliche Anreize zur Leistungssteigerung. Eine ordnungsgemäß implementierte Kommunikationsinfrastruktur ermöglicht vorausschauende Wartung, die Integration in Gebäudeleittechnik (BMS), Energierückgewinnung und messbare Servicequalität und macht die Einhaltung der Norm so zu einem Wettbewerbsvorteil. Dies erfordert verbindliche Kriterien und Audits für Leitstellen, Live-Verifizierung bei Inspektionen, einen klaren Nachrüstungsplan, transparente Sanktionsdaten und ein branchenweites Engagement für die Umsetzung der Norm.

von Mustafa Uçar

Sobald man eine Aufzugskabine betritt und sich die Tür schließt, beginnt für den Benutzer eine ganz normale Fahrt. Doch was geschieht, sobald die Tür geschlossen ist? Erreicht ein Notruf die Rettungskräfte, wenn jemand eingeschlossen ist? Genau diese Frage soll die Norm EN81-28 beantworten.

In der Türkei werden täglich viele Menschen in Aufzügen eingeschlossen. Die meisten dieser Vorfälle werden nicht einmal erfasst. Funktioniert das System, das den Notruf der eingeschlossenen Person entgegennimmt, rund um die Uhr überwacht und die Rettungskräfte alarmiert, tatsächlich? Wie viele unserer Unternehmen können diese Frage ehrlich beantworten? Die europäische Norm EN 81-28 mit dem Titel „Fernalarmierung in Aufzügen – Fernalarmsysteme für Personen- und Lastenaufzüge“ schreibt die Zwei-Wege-Sprachkommunikation in solchen Situationen vor. In der Türkei als TS EN 81-28 übernommen, fordert diese Norm nicht nur das Vorhandensein eines Alarmknopfes, sondern auch dessen Verbindung zu einer rund um die Uhr aktiv überwachten Leitstelle, eine unterbrechungsfreie Kommunikation und den Abschluss der Rettungsaktion innerhalb vorgegebener Fristen.

Die Norm TS EN 81-28 ist in der Türkei in Kraft. Sie wird in der Aufzugsverordnung, der Verordnung über Betrieb und Instandhaltung von Aufzügen sowie in den Vorschriften für regelmäßige Inspektionen erwähnt. Für Projekte, die nach dem 1. September 2017 genehmigt wurden, ist die Einhaltung der Norm für Einschlussszenarien gemäß TS EN 81-20 erforderlich. Unser eigentliches Problem ist jedoch: Die Gesetzgebung existiert, die Praxis, um sie umzusetzen, ist aber noch nicht ausreichend etabliert.

Für eine Übergangszeit wurde eine Regelung getroffen, die davon ausging, dass die Gegensprechanlagen, die zum Hausmeister führten, die Kommunikation zwischen den Anwesenden gewährleisten würden; anschließend wurde der Standard mit allen seinen Details in Kraft gesetzt. Die Realität vor Ort sieht jedoch anders aus.

Drei grundlegende Probleme treten deutlich hervor. Erstens werden Qualität und Kapazität der Überwachungszentralen, an die Fernalarmgeräte angeschlossen sind, nicht durch die Norm überwacht. Ein System, das technisch konform erscheint, kann in der Praxis an eine Zentrale angeschlossen sein, die nicht rund um die Uhr besetzt ist oder über unzureichendes Personal verfügt. Zweitens wurde ein Großteil unserer bestehenden Aufzüge in früheren Zeiten installiert; die Verbesserungsprozesse gemäß TS EN 81-80 schreiten nur langsam voran, und die vorgenommenen Verbesserungen beschränken sich weiterhin auf die Normvorgaben, die zum Zeitpunkt der Markteinführung des Aufzugs galten. Drittens ist das Bewusstsein in der Branche hinsichtlich der Erkennung von Normverstößen und deren Konsequenzen noch unzureichend. Es ist auch noch nicht eindeutig geklärt, wer die Verantwortung für den Betrieb des installierten Systems trägt.

Obwohl die Anwendung der EN 81-28 innerhalb der Europäischen Union von Land zu Land variiert, ist das Gesamtbild recht klar. Deutschland und Österreich: Die Einhaltung der EN 81-28 endet nicht mit der Installation des Geräts. Auch die Kapazität der Notrufzentrale, die Personalstärke und die Reaktionszeiten werden geprüft. Eingeschlossene Personen werden erfasst; bei Überschreitung der Reaktionszeiten trägt das Wartungsunternehmen die direkte rechtliche Verantwortung. Wartungsfirmen sind verpflichtet, die Reaktionszeiten zu dokumentieren. Spanien: Fernalarmgeräte werden von spezialisierten Firmen installiert; für die Hardware wird keine separate Gebühr erhoben, die Kosten für den Rettungseinsatz werden dem Gebäudeeigentümer oder dem Installationsunternehmen jedoch stundenweise in Rechnung gestellt.

Dieser Ansatz hat das System weit verbreitet und einen wirtschaftlichen Anreiz geschaffen, der die Reaktionsgeschwindigkeit von Wartungsunternehmen erhöht. Ein „Installieren und Vergessen“-Ansatz ist mit diesem Geschäftsmodell nicht vereinbar. Vereinigtes Königreich: Die Anforderungen der EN 81-28, integriert mit der LOLER (Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations), regeln die Arbeitgeberverantwortung direkt. Ein Aufzug darf nicht ohne einen vorbereiteten Rettungsplan betrieben werden; Prüforganisationen überprüfen die Dokumente vor Ort.

Der Stand der Umsetzung in unserem Land: Auf den Checklisten für regelmäßige Inspektionen findet sich ein Punkt zum Alarmknopf. Dieser wird gedrückt, ein Alarm ertönt, und ein Eintrag auf der Liste wird vorgenommen. Ob die Notrufzentrale jedoch tatsächlich aktiv ist, wie die Einsatzplanung abläuft, ob die Servicequalität dort unterbrechungsfrei ist und ob die Verbindung bei Stromausfall aufrechterhalten wird, ist nicht an ein standardisiertes Prüfverfahren gebunden. Wir überprüfen zwar die technische Konformität mit dem Standard, führen aber keine detaillierten Untersuchungen zur tatsächlichen Funktionsfähigkeit durch.

Ein weiteres Problem ist das Durchschnittsalter der Aufzüge in unserem Land. Obwohl die Modernisierung bestehender Aufzüge gemäß TS EN 81-80 gesetzlich vorgeschrieben ist, schreitet dieser Prozess extrem langsam voran. Tatsächlich ist ein erheblicher Teil der Aufzüge in unserem Land noch immer mit Systemen in Betrieb, die nicht den Anforderungen der EN 81-28 entsprechen. In manchen Gebäuden ist der Notrufknopf deaktiviert; in anderen verläuft die Verbindung über eine Leitung mit unklarem Ziel, die beim Hausmeister endet. Niemand hat sich gefragt, was passiert, wenn der Hausmeister nicht im Dienst ist.

In unserem Land ist die Aufgabenverteilung klar geregelt. Das Wartungsunternehmen ist für die Betriebsbereitschaft des Aufzugs verantwortlich, der Gebäudemanager für die Durchführung regelmäßiger Inspektionen und der Aufzugsinstallateur für die Gewährleistungs- und Kundendienstpflichten. Die Verordnung sieht Sanktionen vor: Installateure, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können mit einer Geldbuße belegt werden. Es liegen jedoch keine öffentlich zugänglichen Daten darüber vor, wie häufig diese Sanktionen speziell im Zusammenhang mit EN 81-28 – also in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der Alarmanlage – angewendet werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Konzept einer Notrufzentrale noch nicht ausgereift ist. Damit die Norm EN81-28 funktionsfähig ist, muss die Zentrale, die das Alarmsignal empfängt, die geforderten Eigenschaften aufweisen. Diese Zentrale muss einen unterbrechungsfreien 24/7-Service gewährleisten, über eine redundante Kommunikationsinfrastruktur verfügen und geschultes Personal für Rettungsmaßnahmen bereithalten.

In der Türkei gibt es bisher keine verbindliche Akkreditierungs- oder Zulassungspflicht für solche Zentren. Lösungen unterschiedlichster Qualität existieren auf dem Markt: von komplexen Anlagen mit professioneller Infrastruktur bis hin zu Geräten, die lediglich über eine GSM-Leitung verbunden sind. Weder Nutzer noch Gebäudemanager können diese Unterschiede erkennen, und dem Prüfer fehlt ein klares Verfahren, um dies zu hinterfragen. Da keine Implementierungsbeispiele vorliegen und keine Audits durchgeführt werden, beschränkt sich die Einhaltung der EN 81-28 auf reine Deklarationen.

Auch die Branche muss sich hier selbstkritisch hinterfragen. Manche Geräte, die der Norm EN81-28 entsprechen, werden zwar mit einem entsprechenden Label verkauft, sind aber nach der Installation nicht an einen aktiven Überwachungsdienst angebunden. Einige Wartungsverträge beinhalten keine Verpflichtung zur regelmäßigen Funktionsprüfung der Alarmanlage. Es ist in unserer Branche bekannt, dass diese Systeme unter Wettbewerbsdruck vernachlässigt werden, da dies die einfachste Möglichkeit zur Kostensenkung darstellt.

Einige unserer Unternehmen nutzen das Notfallkommunikationssystem auch für unterstützende Tätigkeiten wie die Überwachung der Dauer von Wartungsarbeiten. Diese Beispiele bewährter Verfahren werden jedoch nach wie vor nur von sehr wenigen Unternehmen angewendet.

Wer EN81-28 lediglich als Norm für „Einschlussalarme“ betrachtet, verpasst eine große Chance. Die Kommunikationsinfrastruktur in Aufzügen bietet heute ein deutlich breiteres Funktionsspektrum. Richtig konzipiert, kann das durch die Norm vorgeschriebene System zum Rückgrat der digitalen Transformation der Branche werden. Bei Systemen älterer Generation war es lediglich möglich, ein unidirektionales Alarmsignal über das Festnetz (PSTN) zu senden. Heute hat sich dies grundlegend geändert.

GSM/4G-Module arbeiten mit SIM-Kartenunterstützung; IP-basierte Systeme integrieren den Aufzug direkt in das Gebäudenetzwerk oder die Cloud-Infrastruktur und verwalten gleichzeitig Sprach- und Datenkommunikation.

Während die gemäß EN 81-28 geforderte bidirektionale Sprachkommunikation über diese Infrastruktur läuft, können über dieselbe Leitung auch alle Betriebsdaten des Aufzugs an die Leitstelle übertragen werden. Effizienzsteigerung bei der Instandhaltung: Fehlererkennung vor dem Einsatz. Der größte konkrete Beitrag moderner Kommunikationsinfrastruktur für den Instandhaltungssektor besteht darin, dass sie den Übergang von einem reaktiven zu einem vorausschauenden Instandhaltungsmodell ermöglicht.

Im traditionellen Modell fährt der Techniker monatlich zur routinemäßigen Wartung vor Ort, berichtet über seine Beobachtungen und kehrt zurück. Niemand weiß, was in den 29 Tagen dazwischen geschehen ist. Nach jeder Störung wird der Aufzug inspiziert. the source Sobald der Fehler identifiziert, die benötigten Ersatzteile beschafft und der Fehler behoben ist, sieht die Sache in einem System mit Echtzeit-Datenkommunikation ganz anders aus. Die vom System geführte Fehlerliste, die Motortemperatur, die Anzahl der Türöffnungen und -schließungen sowie die Fehleranzahl und die Leistungsaufnahmekurven lassen sich in Echtzeit überwachen. So kann beispielsweise bereits vor einem Einsatz vor Ort festgestellt werden, dass der Türmechanismus stärker als üblich beansprucht wird oder eine Anomalie im Bremssystem aufgetreten ist.

Die Auswirkungen dieser Transformation auf das Instandhaltungsunternehmen sind konkret: Unnötige Vor-Ort-Besuche werden reduziert, Notfalleinsätze gehen zurück und die Einsatzplanung der Techniker wird effizienter. Für Unternehmen mit großen Lagerbeständen bedeutet dies erhebliche Einsparungen bei den jährlichen Betriebskosten. Die Servicequalität wird messbar; und diese Daten werden zu einem stichhaltigen Argument bei Vertragsverlängerungsverhandlungen.

In Europa haben einige große Wartungsunternehmen dieses Modell zum Kern ihres Geschäfts gemacht; neben einer festen monatlichen Gebühr bieten sie sogar eine „Null-Fehler-Garantie“ an. In der Türkei gibt es keine technischen Hindernisse für die Umstellung auf dieses Modell; die Hürde liegt vielmehr in den mentalen Gewohnheiten.

Dank der Integration von IoT und intelligenten Gebäuden ist der Aufzug nicht mehr isoliert. In das Gebäudemanagementsystem (BMS) integrierte Aufzüge können den Fußgängerverkehr im Gebäude in Echtzeit analysieren und das System entsprechend der Verkehrsdichte optimieren. Morgens, wenn viele Fahrgäste die Etagen nutzen, kann sich das System selbst optimieren. Es kann die Parketage anpassen oder außerhalb der Spitzenzeiten in den Energiesparmodus wechseln. Diese Szenarien werden zwar noch nicht aktiv genutzt, die Entwicklung hat aber bereits begonnen. Auch das Energiemanagement spielt eine wichtige Rolle. Aufzüge mit IoT-Infrastruktur können Daten zur Bremsenergierückgewinnung an das Energiesystem des Gebäudes übertragen. Insbesondere bei Projekten, die auf Zertifizierungen für nachhaltiges Bauen wie LEED oder BREEAM abzielen, wird die Energieeffizienz des Aufzugs künftig Teil der Dokumentationspflicht sein.

Die Infrastruktur für diese Integration kann auf der von EN81-28 vorgeschriebenen Kommunikationsinfrastruktur aufgebaut werden. Mit anderen Worten: Die korrekte Anwendung der Norm führt unweigerlich dazu, dass im Zuge der Transformation zum intelligenten Gebäude auch Aufzüge in dieses Ökosystem integriert werden; und Unternehmen in diesem Bereich können sich dadurch eine herausragende Position sichern.

Ein kurzes Fazit ist angebracht: Kritik ist leicht, Lösungen zu finden schwer. Doch der Fahrplan ist klar:

  • Die Eignung der Überwachungszentralen sollte an den Standard gekoppelt sein. Für die Zentralen, die das Alarmsignal empfangen, sollten Mindestkriterien hinsichtlich Technik und Betrieb definiert und unabhängige Audits verpflichtend gemacht werden. Diese Ausrichtung erfordert eine grundlegende Änderung des Geschäftsmodells.
  • Die regelmäßigen Prüfverfahren sollten die Erfüllung des Normzwecks überprüfen. Die aktive Überprüfung des Alarmsystems, einschließlich eines Funktionstests der Verbindung, sollte als Standardprüfpunkt in die Liste aufgenommen werden.
  • Mit der Modernisierung der bestehenden Aufzüge sollte ein klarer Zeitplan und ein Prüfkalender verknüpft werden.
  • Detaillierte und transparente Daten zur Anwendung von Sanktionen sollten offengelegt werden. Ohne Kenntnis der Anzahl durchgeführter Prüfungen, festgestellter Verstöße und verhängter Sanktionen kann keine Rechenschaftspflicht gewährleistet werden. Dieser Punkt würde wesentlich zum Verständnis und zur Veränderung beitragen.
  • Kommunikationssysteme sollten nicht als Kostenfaktor bei der Einhaltung von Vorschriften, sondern als Wettbewerbsvorteil betrachtet werden. Unternehmen, die dies verstehen, werden sowohl in puncto Sicherheit als auch Effizienz die Nase vorn haben.

EN81-28 ist kein Luxusstandard. Die Aufrechterhaltung dieses Standards nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag ist die gemeinsame Verantwortung unserer Branche.

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