Anweisungen zur Aufzugsnutzung im Rahmen von COVID-19
Von Mustafa Kavukcu | Leserplattform | Dezember 1, 2020
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Die Nutzung von Aufzügen während der COVID-19-Pandemie erfordert eine Reduzierung der Fahrgastzahl unterhalb der Nennkapazität, das Tragen einer Maske und die Vermeidung des Tastenkontakts. In Gebäuden sollten Aufsichtspersonal mit N95/FFP2-Masken und Handschuhen eingesetzt werden, um die Tasten zu betätigen, die ärztlichen Bescheinigungen über die Befreiung von der gesundheitlichen Belastung zu überprüfen, die Anzahl der Fahrgäste zu begrenzen und diese zur Maximierung des Abstands in diagonal gegenüberliegende Ecken oder Rücken an Rücken zu leiten. Desinfektionsmittel muss verfügbar sein und die Rufknöpfe mehrmals täglich gereinigt werden. Die Lüftungsanlagen sollten die Kabinenluft in den Schacht abführen und die Filter nach Möglichkeit gewechselt oder die Klimaanlage abgeschaltet werden. Wartungspersonal muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen und in Maschinenräumen muss Desinfektionsmittel bereitstehen. In Bereichen mit geringem Fahrgastaufkommen sollten die Bewohner das bereitgestellte Desinfektionsmittel verwenden und die gleichen Masken- und Belegungsregeln befolgen.
Vorsichtsmaßnahmen und Richtlinien zur Sicherheit der Passagiere und zur Arbeit vor Ort.
von Mustafa Kavukcu
Der Ausbruch von COVID-19 hat viele Gewohnheiten in unserem Leben verändert, die sich weiter ändern. Obwohl die Rückkehr zum normalen Leben allmählich begonnen hat, ist der Ausbruch noch nicht vorbei. Wissenschaftler geben an, dass die zweite oder sogar dritte Welle der Pandemie in den kommenden Monaten eintreffen könnte. Es scheint, dass wir unter der Bedrohung dieses Ausbruchs möglicherweise länger leben müssen. Die Pflicht von Einzelpersonen und Unternehmen besteht darin, alle Vorkehrungen zu treffen, um sich vor diesem Virus auf höchstem Niveau zu schützen. In diesem Sinne enthalten die hier gegebenen Empfehlungen zur Nutzung von Aufzügen, was wir zum Schutz vor dem Virus tun müssen.
Aufzüge können aufgrund ihrer intensiven Nutzung an Orten mit hohem Personenverkehr wie Plätzen, Einkaufszentren, beliebten Gebäuden, Flughäfen und Krankenhäusern ein großes Risiko darstellen. Die größte Ursache ist, dass eine der wichtigsten von Wissenschaftlern empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen, 1.5 m Abstand zwischen Personen, in Aufzügen praktisch nicht angewendet werden können. Die Gründe dafür sind hauptsächlich zweierlei, basierend auf Aufzugskabinenflächen und -kapazitäten:
- Das Nenngewicht eines Passagiers gilt als 75 kg.
- Während eine Person aufrecht steht, beträgt der Abstand zwischen dem Mund der Person und der Rückenseite ungefähr 23-30 cm und der Schulterabstand beträgt 45-55 cm.
Die Kabinenbereiche, die die Industrie einhalten muss, sind in Tabelle 8 der Norm TS EN 81-20 (hier abgebildet) aufgeführt, die „Menschenzahl und nutzbare Mindestflächen“ festlegt. Die Tabelle zeigt deutlich, dass die minimal verfügbare Fläche einer Aufzugskabine für vier Personen 0.79 m2 beträgt, während die Kabine für 20 Personen 3.13 m2 beträgt. Aufgrund dieser Spezifikationen scheint es nicht möglich zu sein, den empfohlenen physischen Abstand von 1.5 m zwischen Personen in einem Aufzug bereitzustellen.
Im Rahmen dieser Realität gibt es zum Schutz der Fahrgäste nur eine Möglichkeit: den Fahrgasteinlass in den Wagen unter die Kapazität der Einheit zu senken. Zwei weitere wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensänderungen bei der Benutzung von Aufzügen sind, dass Fahrgäste mit einer Schutzmaske in die Aufzüge steigen und versuchen, das Drücken der Aufzugstasten zu vermeiden.
Wenn nur wenige Personen in einen Aufzug gelangen, kann der Gebäudeverkehr verlangsamt werden, was zu Verkehrsflussproblemen und Beschwerden führen kann. Am wichtigsten ist jedoch die Gesundheit des Einzelnen und der Gesellschaft. Eine weitere Maßnahme ist die Anwesenheit einer Begleitperson, die im Aufzug ständige und schützende Maßnahmen getroffen hat, damit die Fahrgäste nicht die Knöpfe in der Kabine drücken. Dies ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Es sollte für Passagiere Pflicht sein, beim Betreten der Kabine eine Schutzmaske zu tragen. Bei wenig Aufzugsverkehr kann Desinfektionsmittel vor den Eingängen statt beim Aufzugspersonal platziert werden. Jede Person, die nach der Verwendung dieses Desinfektionsmittels die Kabine betritt, muss den Aufzug immer mit einer Schutzmaske befahren.
Je nach Gebäudedichte können diese Anwendungen für alle Aufzüge erweitert oder reduziert werden. Gebäudemanager und Betreiber sollten für solche Praktiken verantwortlich sein. Die folgenden halbinstruktiven Empfehlungen haben das Ziel, den Benutzern zu einem gesunden Leben zu verhelfen, indem sie sie vor einer unsichtbaren, aber schlimmen Gefahr bewahren. Da alle Mitglieder der Gesellschaft wertvoll sind, möchten wir sie nicht verlieren, weil sie diese ganz einfachen Vorschriften nicht einhalten.

Fahrregeln für Fahrstühle
Jeder Aufzug sollte einen Begleiter haben, der den Druckknopf für die Fahrgäste drückt; Passagiere sollten keine Ruftasten im Fahrzeug drücken. Begleitpersonen sollten N95/FFP2-Masken tragen. Begleitpersonen sollten Handschuhe tragen. Neben der Begleitperson sollte 1:100 verdünntes Bleichmittel (Natriumhypochlorit CAS-Nr. 7681-52-9) oder ein mit einer Chlortablette aufgelöstes Desinfektionsmittel stehen. Es sollte sichergestellt werden, dass die Begleitperson von COVID-19 oder einer anderen ansteckenden Krankheit befreit ist und das entsprechende Dokument mit sich führen sollte. (Die Gebäudeleitung könnte den Gesundheitsbericht des Bediensteten vorlegen.) Der Bedienstete sollte sicherstellen, dass der Fahrgast, der den Aufzug betritt, eine Maske trägt und nur so viele Fahrgäste gemäß den unten angegebenen Aufzugskapazitäten aufnehmen. Die Fahrgäste sollten auch möglichst weit voneinander entfernt, dh in die diagonalen Ecken des Aufzugs, geschickt werden.
Wenn Passagiere in einem Auto nahe beieinander oder zu einem Begleiter bleiben müssen, sollten sie Rücken an Rücken stehen. Die Begleitperson sollte das Einsteigen bis zur angegebenen Anzahl von Fahrgästen gemäß den folgenden Aufzugskapazitäten ermöglichen:
- Eine Person, ohne Begleiter, in Tragfähigkeiten von 320-450 kg
- Zwei Personen, ohne Begleiter, mit einer Tragkraft von 450-800 kg
- Drei Personen, ohne Begleiter, in Tragfähigkeiten von 800-1000 kg
- Vier Personen mit Kapazitäten von 1000-1500 kg
Bei Kabinen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1500 kg können die Passagiere entsprechend der Aufzugskapazität zur Kabine befördert werden. Der Abstand zwischen den Passagieren sollte so groß wie möglich sein und die Passagiere sollten mit dem Rücken zueinander stehen.
Wenn Passagiere in Krankenhäusern, Flughäfen und ähnlichen Orten ihre Stockwerke entweder über eine Rolltreppe oder einen Aufzug erreichen können, sollten die Flugbegleiter die Passagiere zur Rolltreppe kanalisieren.
Gebäudemanagement für Aufzüge
Wenn der Aufzug über einen Ventilator zur Belüftung verfügt, sollte der Ventilator die Luft aus dem Inneren der Kabine in den Aufzugsschacht blasen. Die Ventilatoren sollten am Ende eines jeden Tages mit 1:100 verdünnter Bleiche (Natriumhypochlorit CAS-Nr. 7681-52-9-Lösung), einem mit einer Chlortablette aufgelösten Desinfektionsmittel oder ähnlichen Desinfektionsmitteln gereinigt werden.
Befindet sich eine Klimaanlage im Aufzug, sollten deren Filter häufig gewechselt oder bei entsprechender Umgebungstemperatur nicht betrieben werden. Die Ruftasten auf den Etagen des Aufzugs sollten mehrmals täglich mit Desinfektionslösung gereinigt werden. Die Aufzugsgrube, der Schacht und die Aufzugsschacht- und Lüftungsabdeckungen sollten jeden Monat desinfiziert werden.
Das Management sollte Schutzmasken und Handschuhe als Hausmüll betrachten und zu diesem Zweck Maßnahmen ergreifen, um gebrauchte Masken und Handschuhe in Mülleimern auf den Böden zu entsorgen.
Aufzugsunternehmer/Wartungsfirmen und Personal
Wenn die technische Konfiguration des Aufzugs dies zulässt, sollten die Türöffnungs- und -schließgeschwindigkeiten auf ein Maximum gebracht werden, um Verkehrsprobleme zu mindern. Dazu kann auch die Erhöhung der Geschwindigkeit von Aufzügen, die unterhalb ihrer Nenngeschwindigkeit betrieben werden, beitragen. Wenn dies möglich ist, sollten die Einstellungen der Aufzugsgeschwindigkeit mit Genehmigung der Verwaltung vorgenommen werden.
Jeder im Aufzug arbeitende Reparatur- und Wartungsmitarbeiter muss als Teil seiner persönlichen Schutzausrüstung eine Maske und Handschuhe tragen. Reparatur- und Wartungspersonal sollte in Ausbruchszentren wie Krankenhäusern und ähnlichen Bezirken, in denen ein hohes Ansteckungsrisiko besteht, NP95/FFP2-Masken tragen. Desinfektionsmittel zur Handreinigung in Maschinenräumen sollte vorhanden sein.
Aufzugsnutzung in kleinen Unternehmen und Residenzen
Es wird empfohlen, Desinfektionsmittel im Aufzug zur vorherigen Verwendung durch die Person bereitzuhalten, die die Ruftasten drückt. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, sollten alle Kabinen- und Etagenbedienfelder von der Gebäudeleitung mehrmals täglich mit der/den og Desinfektionslösung(en) gereinigt werden. Fahrgäste, die den Aufzug betreten, müssen Masken tragen und die anderen empfohlenen Regeln wie im vorherigen Abschnitt „Fahrregeln für Fahrstühle“ befolgen.