Notfallkommunikation für alle

Von Kurt Schieszer | Kommunikationssysteme | November 1, 2025

15 Minuten zum Lesen

Verbesserung der Notkommunikationssysteme in Aufzügen durch die Integration KI-gestützter Sprachübersetzungs- und Barrierefreiheitstechnologien
KI-Übersicht

Die Verbesserung von Notrufsystemen in Aufzügen durch KI-gestützte Sprachübersetzung und Barrierefreiheitstechnologien ermöglicht Echtzeit-Mehrsprachigkeitsdolmetschen, Spracherkennung und Text-zu-Sprache-Funktionen sowie lokale Verarbeitung für Nicht-Muttersprachler und Menschen mit Hör-, Sprach- oder kognitiven Beeinträchtigungen. Aufbauend auf den Anforderungen des IBC 2018 und ASME A17.1/CSA B44 VVT fordert der Vorschlag Hersteller, Softwareentwickler und Aufsichtsbehörden auf, automatische Sprachübersetzung, STT/TTS-Integration, Touchscreens und standardisierte Tests vorzuschreiben, um einen latenzarmen und zuverlässigen Offline-Betrieb zu gewährleisten. KI kann sprachliche und emotionale Signale erkennen, ausfallsichere automatische Antworten liefern und wichtige Gesundheits- oder Situationsinformationen an Einsatzkräfte weiterleiten. Obwohl die Implementierung Kosten verursacht, rechtfertigen die Verbesserungen in Sicherheit, Inklusion und Notfallreaktion die Aktualisierung der Normen, um diese Funktionen vorzuschreiben.

Verbesserung der Notkommunikationssysteme in Aufzügen durch die Integration KI-gestützter Sprachübersetzungs- und Barrierefreiheitstechnologien

von Kurt Schieszer

Dieser Artikel wurde auf dem International Elevator & Escalator Symposium 2024 auf Paradise Island, Bahamas, vorgestellt.

Abstract

Der Internationale Baucode (IBC) von 2018 führte die Integration von Video, Sprache und Text in Notrufsysteme für Aufzüge ein, die in ASME A17.1/CSA B44 2019 übernommen wurde, um die Fahrgastsicherheit zu erhöhen. Dieser Beitrag schlägt vor, diese Systeme durch die Integration KI-gestützter Sprachinterpretationstechnologien weiterzuentwickeln und so Echtzeitübersetzung und -kommunikation für Nicht-Muttersprachler und Personen mit Sprachbarrieren zu ermöglichen. Er empfiehlt die Nutzung von KI und maschinellem Lernen (ML) für die automatische Sprachmusteranalyse sowie für Sprach- und Text-zu-Sprache-Funktionen, um Barrierefreiheit für alle zu gewährleisten. Die Implementierung erfordert die Zusammenarbeit von Aufzugsherstellern, Softwareentwicklern und Regulierungsbehörden, um einen zuverlässigen, mehrsprachigen Support sicherzustellen und letztendlich die Effizienz und Inklusivität der Notfallmaßnahmen zu verbessern.

Einführung

Der IBC 2018 legte den Grundstein für ASME A17.1/CSA B44 2019. Er stellte einige grundlegende Konzepte zur Funktionsweise von Video-, Sprach- und Textsystemen (VVT) vor. ASME A2018 führte weitere Details zu den deutlichen Verbesserungen der Sicherheit und Qualität von Aufzugspassagieren durch ein verbessertes Notfallkommunikationssystem ein. Mit der vorgeschriebenen Integration von VVT-Kommunikationsfunktionen legte der Code den Grundstein für ein besseres Notfallmanagement für Passagiere, Gebäudemanagement und Notfallteams. Mit der rasanten technologischen Weiterentwicklung ergeben sich jedoch Möglichkeiten, diese Systeme weiter zu verbessern, um den wachsenden Bedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, darunter Nicht-Muttersprachler, Hörgeschädigte und Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen.

Dieses Dokument untersucht die potenziellen Vorteile der Integration einfacher KI- und ML-Technologien in Aufzugsnotrufsysteme. Der Schwerpunkt liegt dabei auf automatisierter Echtzeit-Sprachübersetzung und verbesserter Barrierefreiheit, die mit oder ohne Internetzugang genutzt werden können. Durch die Analyse der aktuellen Aufzugssicherheit, der Nutzerdemografie und der voraussichtlichen Kosten für die Implementierung dieser Systeme zielt diese Studie darauf ab, wichtige Aktualisierungen des ASME A17.1/CSA B44 2019-Codes vorzuschlagen, die die Aufzugsnotrufkommunikation umfassender und effektiver gestalten.

Hintergrund: Die Entwicklung von Aufzugssicherheits- und Kommunikationssystemen

Aufzugssicherheit ist seit Jahrzehnten ein Eckpfeiler der Gebäudeplanung. Regelmäßige Aktualisierungen von Vorschriften und Normen zielen darauf ab, die Risiken durch Einklemmen und mechanische Ausfälle zu minimieren. Die Einführung von Zweiwege-Kommunikationssystemen in Aufzugskabinen war ein wichtiger Meilenstein. Sie ermöglichte eingeschlossenen Passagieren im Notfall die Kommunikation mit autorisiertem Personal. Die Erweiterung um eine Freisprecheinrichtung verbesserte die Benutzerfreundlichkeit des Systems zusätzlich. Die Einführung der IBC 2018 schreibt VVT-basierte Kommunikation vor und nutzt Video und Bildschirm für den Fernzugriff. ASME 17.1 schreibt zudem ein Vor-Ort-System für Gebäude mit Aufzügen mit einer Fahrstrecke von mehr als 60 Metern vor.

Die Einführung dieses Codes hat zweifellos zu erheblichen Umbrüchen in der Branche geführt. Da der Code jedoch mittlerweile weit verbreitet ist, werden weitere Änderungen kaum Auswirkungen auf die Kosten oder die Implementierung haben. Die Vorteile einer Erweiterung des Angebots um KI-Tools können Gebäude besser versorgen und Rettungskräfte bei der Arbeit mit eingeschlossenen Passagieren unterstützen.

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin kritische Lücken in Bezug auf Inklusivität und Effizienz der aktuellen Systeme. Laut Daten des US Census Bureau aus dem Jahr 2020 sprechen fast 22 % der US-Bevölkerung zu Hause eine andere Sprache als Englisch, und mehr als 40 Millionen Amerikaner haben eine Behinderung, darunter Hör- und Sprachbehinderungen. Diese Statistiken unterstreichen die Bedeutung der Entwicklung von Notfallkommunikationssystemen, die auf vielfältige Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo Sprachbarrieren und Behinderungen die Notfallreaktion behindern können.

Vorschlag: KI-gestützte Sprachübersetzungs- und Barrierefreiheitsfunktionen

Was wäre, wenn wir die Notfallmaßnahmen an die Bedürftigen anpassen und zuschneiden könnten?

Die Integration von KI-Technologien in Aufzugskommunikationssysteme bietet die Möglichkeit, die Einschränkungen aktueller Designs zu überwinden. Durch die Integration von automatisierter Sprachübersetzung sowie Speech-to-Text- (STT) und Text-to-Speech-Technologien (TTS) können Aufzüge allen Fahrgästen ein nahtloses Kommunikationserlebnis bieten, unabhängig von ihren Sprachkenntnissen, körperlichen Fähigkeiten oder geistigen Einschränkungen.

KI-gesteuerte Algorithmen können mehrere Sprachen automatisch in Echtzeit erkennen und interpretieren und so eine sofortige Übersetzung zwischen Passagieren und Rettungskräften ermöglichen. Wenn ein Passagier spricht, kann das System die Sprache erkennen, in Englisch (oder eine andere Zielsprache) konvertieren und die Nachricht autorisiertem Personal anzeigen oder vorlesen. Ebenso können Antworten von Rettungskräften per Text- oder Sprachausgabe in die Sprache des Passagiers zurückübersetzt werden.

Diese mehrsprachige Unterstützung ist besonders in großen Metropolen oder beliebten Touristenorten von entscheidender Bedeutung. Allein in New York City leben laut nyc.gov über drei Millionen im Ausland geborene Einwohner, die mehr als 3 Sprachen sprechen. Fast die Hälfte aller New Yorker spricht zu Hause eine andere Sprache als Englisch, und fast 200 % (25 Millionen Menschen) beherrschen kein Englisch. Die Sicherstellung, dass die Notrufsysteme in solchen Gebieten dieser Vielfalt gerecht werden, ist für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Passagiere unerlässlich.

Darüber hinaus kann die Echtzeitanalyse des Gesprächs dem Rettungspersonal Vorschläge für das weitere Vorgehen bei der Hilfeleistung für den eingeklemmten Passagier liefern. KI-Tools können den Tonfall und die Panik in der Stimme überwachen oder preisgegebene Gesundheitsinformationen (z. B. Schwangerschaft, Diabetes, starke Angstzustände) erfassen und dem Einsatzteam dann Informationen zum weiteren Vorgehen liefern.

Falls die Notfallkommunikation nicht aktiv überwacht wird, kann KI als Ausfallsicherung eingreifen und für automatisierte Kommunikation sorgen, anstatt unbeantwortete Anrufe zu tätigen. Es können Protokolle eingerichtet werden, um Echtzeit-Kommunikationsupdates per SMS an die Gebäudeverwaltung oder Notrufzentralen zu senden. Das Gespräch kann dann von den Rettungskräften vor Ort abgerufen werden, wenn diese eintreffen.

STT- und TTS-Integration

Für Passagiere mit Hör- oder Sprachbehinderungen reichen herkömmliche Zweiwege-Kommunikationssysteme möglicherweise nicht aus. Durch den Einsatz von STT- und TTS-Technologien können Aufzüge diese Lücke schließen. STT wandelt gesprochene Wörter in Text um, sodass Rettungskräfte Nachrichten von Passagieren empfangen können, die möglicherweise nicht oder nur unzureichend sprechen können. Ebenso liest die TTS-Technologie Textnachrichten von Rettungskräften vor und stellt sicher, dass Passagiere, die den angezeigten Text nicht lesen können, dennoch Anweisungen erhalten.

Diese doppelte Funktion erhöht nicht nur die Inklusivität, sondern verbessert auch die Effizienz von Notfallmaßnahmen. Passagiere können klarer kommunizieren, und Rettungskräfte können die Situation anhand präziser Echtzeitinformationen schnell einschätzen. Darüber hinaus benötigt diese Technologie weder große Rechenleistung noch eine Internetverbindung; sie kann in die Hardware integriert werden.

Auswirkungen auf die Benutzersicherheit

Der Hauptgrund für die Integration KI-gestützter Kommunikationssysteme ist das Potenzial, die Benutzersicherheit deutlich zu verbessern. Laut der National Elevator Industry, Inc. (NEII) finden in den USA jährlich über 17 Milliarden Aufzugfahrten statt. Aufgrund der vielfältigen Bevölkerungsstruktur, insbesondere in Städten mit hohem Einwandereranteil, ist das Risiko von Sprachbarrieren oder Kommunikationsschwierigkeiten in Notfällen hoch.

Durch den Einsatz mehrsprachiger Übersetzungs-, STT- und TTS-Technologien können Aufzüge Fahrgästen, die sonst in Notfällen Schwierigkeiten hätten, wichtige Informationen zu erhalten oder zu übermitteln, eine barrierefreie Kommunikation in Echtzeit ermöglichen. Beispiele:

  • Nicht-Muttersprachler: Im Notfall können Panik und Stress die Kommunikation für Passagiere, die nicht fließend Englisch sprechen, zusätzlich erschweren. KI-gestützte Sprachübersetzungen können die Muttersprache sofort erkennen und eine klare Kommunikation ermöglichen.
  • Passagiere mit Hör- oder Sprachbehinderung: Herkömmliche sprachbasierte Kommunikationssysteme können Passagieren mit diesen Behinderungen oft keine Hilfe anbieten. STT ermöglicht ihnen das Tippen oder Sprechen in Wortfragmenten, während TTS Nachrichten von Rettungskräften vorliest. So bleibt niemand ohne Hilfe.
  • Andere Behinderungen: Bei Passagieren mit Behinderungen wie Legasthenie oder Autismus kann die Funktion optimal an die Eingeschlossenen angepasst werden. Gleichzeitig wird das Rettungspersonal benachrichtigt, wodurch Panik reduziert und die Situation gezielter behandelt werden kann. Wo ein lauter Ton für Schwerhörige hilfreich wäre, könnte er bei Autisten zu größerer Panik führen.

Laut dem US Census Bureau sind in den USA fast 14 Millionen Menschen hörgeschädigt. Darüber hinaus sind mehr als 40 Millionen Menschen, also etwa 12 % der US-Bevölkerung, nicht Englisch als Muttersprache. Angesichts dieser Zahlen kann die Integration KI-gestützter Systeme, die auf diese Gruppen zugeschnitten sind, verhindern, dass zahlreiche Notsituationen aufgrund von Kommunikationsbarrieren eskalieren.

Um ein sichereres Umfeld zu schaffen und sicherzustellen, dass diese fortschrittlichen Kommunikationssysteme in zukünftigen Projekten zum Standard werden, müssen die Angebote der Hersteller erweitert und weiterentwickelt werden. Die Aktualisierung der Normen IBC 3001, ASME A17.1, CSA B44 und EN 81 würde diese durch KI- und Machine-Learning-Technologien ermöglichten Upgrades zwingend erfordern, falls die Branche dies nicht allein erreichen kann. Folgende Änderungen werden empfohlen:

1. Mandat für automatische Sprachdolmetschung:
♦ Abschnitt 2.27.1 sollte dahingehend aktualisiert werden, dass alle neu installierten Aufzüge über KI-gestützte Sprachübersetzungsfunktionen verfügen müssen, die mindestens 10 der am häufigsten gesprochenen Sprachen in der Region unterstützen.

2. Einbeziehung von SST- und TTS-Technologien:
♦ Abschnitt 3001.2 des IBC sollte die Einbeziehung von STT- und TTS-Systemen in alle Aufzüge vorschreiben, um sicherzustellen, dass Fahrgäste mit Hör- und Sprachbehinderungen in Notfällen effektiv kommunizieren können.
♦ Auch das Notfallpersonal sollte in der Interaktion mit diesen Systemen geschult werden, um eine reibungslose Kommunikation in kritischen Situationen zu gewährleisten.
♦ Die Übersetzungen sollten sich um nicht mehr als 5 Sekunden verzögern.

3. Einbeziehung von Geräten vor Ort:
♦ Derzeit enthält der Code keine ausreichenden Formulierungen, um ein komplettes System im Fahrzeug und vor Ort installierte Geräte für Gebäude mit einer Höhe von 60 Fuß vorzuschreiben.
♦ Der Code muss ein vollständiges System fordern, das die VVT-Ausrüstung vollständig integriert.

4. Erforderlicher Touchscreen und Tasten:
♦ IBC 3001.2 und ASME A17.1, 2.27.1 müssen einen Touchscreen vorschreiben, damit der Benutzer die benötigte Sprache oder Hilfe auswählen bzw. bestätigen kann.
♦ Um die Antworten zu vereinfachen, sollten außerdem „Ja“- und „Nein“-Schaltflächen vorgeschrieben sein, anstatt die Verwendung alternativer Schaltflächen zu ermöglichen.

5. Standardisierung von Notfallkommunikationstests:
♦ Sowohl der IBC- als auch der ASME-Code sollten regelmäßige Testanforderungen für KI-gestützte Kommunikationssysteme einführen, um sicherzustellen, dass diese auch ohne Internetverbindung funktionsfähig bleiben.
♦ Jährliche Inspektionen sollten Bewertungen der Genauigkeit und Geschwindigkeit der Sprachübersetzung sowie der Zuverlässigkeit der STT- und TTS-Funktionalitäten umfassen.

6. Zusammenarbeit mit KI-Entwicklern und -Herstellern:
♦ NEII, die National Association of Elevator Contractors und das International Elevator & Escalator Symposium sollten die Zusammenarbeit zwischen Aufzugsherstellern, KI-Entwicklern und Softwareanbietern fördern, um klare Richtlinien für die Integration dieser Technologien zu erarbeiten.
♦ Diese Initiative sollte detaillierte Spezifikationen zu den Hardware- und Softwarekomponenten liefern, die zur Erfüllung dieser neuen Standards erforderlich sind.

Technische Umsetzung und Machbarkeit

♦ Software- und Hardwareanforderungen:

  • Übersicht über die notwendigen Komponenten zur Unterstützung der KI-gesteuerten Sprachinterpretation in Aufzügen
  • Analyse der aktuellen Marktverfügbarkeit und Zuverlässigkeit solcher Technologien

♦ Offline-Funktionen:

  • Sprachmodelle und Datensätze: Die KI-Modelle, einschließlich Sprachmodelle und Übersetzungsdatensätze, müssen lokal gespeichert werden. Diese können regelmäßig manuell aktualisiert werden, ohne dass eine ständige Internetverbindung erforderlich ist.
  • Echtzeitverarbeitung: Das lokale System sollte in der Lage sein, Spracherkennung, Übersetzung und TTS mit minimaler Verzögerung durchzuführen. Dies erfordert optimierte Algorithmen und eine effiziente Nutzung der Hardwareressourcen.

Beispiele für On-Premises-KI-Lösungen:

  • NVIDIA Jetson-Serie: Dies sind leistungsstarke eingebettete KI-Systeme, die für die Echtzeitverarbeitung entwickelt wurden und für Offline-KI-Aufgaben, einschließlich Sprachverarbeitung, verwendet werden können.
  • Intel Movidius Neural Compute Stick: Dieser USB-Stick stellt Geräten KI-Verarbeitungsleistung zur Verfügung und kann für lokale KI-Inferenzaufgaben verwendet werden.
  • Benutzerdefinierte KI-Geräte: Unternehmen wie Dell und HPE bieten spezielle KI-Geräte für den Einsatz vor Ort an, mit denen komplexe KI-Modelle offline ausgeführt werden können.

Fazit

Die Modernisierung von Aufzugs-Notrufsystemen mit KI-gestützten mehrsprachigen Dolmetscher- und Barrierefreiheitstechnologien ist ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste. Durch die Erweiterung bestehender Kommunikationssysteme mit STT- und TTS-Funktionen können wir umfassendere und effizientere Notfallmaßnahmen bereitstellen.

Die finanziellen Kosten für die Implementierung dieser Systeme mögen zwar hoch erscheinen, doch die potenziellen Vorteile in Bezug auf Benutzersicherheit, Haftungsreduzierung und verbesserte Reaktionszeiten im Notfall rechtfertigen die Investition. Durch die Aktualisierung des ASME A17.1/CSA B44:19-Codes entsprechend diesen Fortschritten können wir sicherstellen, dass Aufzüge in neuen und bestehenden Gebäuden den Kommunikationsbedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gerecht werden. Dies macht die Gebäudeinfrastruktur letztendlich widerstandsfähiger und reaktionsfähiger im Notfall.

Referenzen

[1] census.gov/content/dam/Census/library/stories/2022/12/ languages-we-speak-in-united-states-table.jpg

[2]. nyc.gov/site/planning/about/language-access.page

  • Mit über drei Millionen im Ausland geborenen Einwohnern aus über 3 verschiedenen Ländern ist New York die Heimat einer der vielfältigsten Bevölkerungen der Welt. New Yorker kommen aus allen Teilen der Welt und sprechen mehr als 200 verschiedene Sprachen.
  • Fast die Hälfte aller New Yorker spricht zu Hause eine andere Sprache als Englisch und fast 25 % oder 1.8 Millionen Menschen verfügen nicht über ausreichende Englischkenntnisse.

Anhang A

Codeänderungen

IBC 2018

3001.2 Notrufkommunikationssysteme für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte. Es muss ein Zweiwege-Notrufsystem vorhanden sein, das:

1) Ist ein bidirektionales visuelles, textbasiertes und videobasiertes interaktives Live-System, das rund um die Uhr verfügbar ist.

2) Ist für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte vollständig zugänglich und umfasst Sprach- und Textkommunikation für alle Personen.

3) Kann mithilfe vorhandener Videokonferenztechnologie, Chat-/Textsoftware oder anderer zugelassener Technologie mit dem Notfallpersonal kommunizieren.

4) Das System muss die bevorzugte Kommunikationssprache des Benutzers im Aufzug automatisch erkennen und auswählen können. Eine automatische Übersetzung in Text-zu-Sprache und Sprache-zu-Text muss gewährleistet sein.

ASME A17.1-2019

2.27.1.1 Notfallkommunikation. Die Zweiwege-Sprachkommunikation muss den Abschnitten 2.27.1.1.1 bis 2.27.1.1.6 entsprechen.

2.27.1.1.1 Es muss eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen dem Fahrzeug und einem Standort mit autorisiertem Personal vorhanden sein, das geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

2.27.1.1.2

(a) Zwischen der Aufzugskabine und dem Maschinenraum des Aufzugs und/oder dem Kontrollraum muss eine Zweiwege-Sprachkommunikation gewährleistet sein.

(b) Wird der Anruf nicht innerhalb von 45 Sekunden bestätigt [Unterabschnitt 2.27.1.1.3(c)], wird der Anruf automatisch an einen alternativen Standort innerhalb oder außerhalb des Geländes weitergeleitet.

(c) Wird der alternative Anruf nicht innerhalb von 30 Sekunden bestätigt, wird er von einem KI-Anrufbeantworter beantwortet. Die Transkription des Gesprächs wird per Sprach-zu-Text- oder Text-zu-Sprache-Verfahren an das Haupt-, Ersatz- und Notfallpersonal weitergeleitet.

2.27.1.1.3 Die permanenten Zweiwege-Kommunikationsmittel im Fahrzeug müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

(a) ICC/ANSI A117.1.

(b) Zur Aktivierung der Zweiwege-Kommunikation muss sich in oder neben einem Kabinenbedienfeld ein Druckknopf befinden. Der Druckknopf muss sichtbar und dauerhaft mit dem Symbol „TELEFON“ gekennzeichnet sein (siehe Abschnitt 2.26.12.1). Die Kennzeichnung muss sich auf oder neben dem Druckknopf befinden. Durch Betätigen des Druckknopfs wird die Kommunikation aktiviert.

(c) Auf demselben Bedienfeld wie die Taste „TELEFON“ muss eine Meldung angezeigt werden, die von autorisiertem Personal aktiviert wird, um den Verbindungsaufbau zu bestätigen. Die Meldung darf gelöscht werden, wenn dies zur Anzeige einer neuen Meldung (siehe Unterabschnitte 2.27.1.1.3(d) und 2.27.1.1.3(e)) oder bei Beendigung der Verbindung erforderlich ist.

(d) Auf demselben Bedienfeld wie der „TELEFON“-Druckknopf müssen Nachrichten angezeigt werden, die es autorisiertem Personal ermöglichen, mit eingeschlossenen Passagieren zu kommunizieren und Antworten von ihnen zu erhalten, auch mit Passagieren, die nicht verbal kommunizieren oder nicht hören können.

(e) Auf demselben Bedienfeld wie die Taste „TELEFON“ muss eine Meldung angezeigt werden, die von autorisiertem Personal aktiviert wird, um anzuzeigen, dass Hilfe unterwegs ist. Die Meldung muss so lange angezeigt werden, bis eine neue Meldung angezeigt wird [siehe Unterabschnitt 2.27.1.1.4(c)] oder die Kommunikation beendet wird.

(f) Die Kommunikationsmittel müssen autorisiertem Personal auf Anfrage Informationen zum Standort des Gebäudes und zur Aufzugsnummer bereitstellen.

(g) Die hergestellte Verbindung darf erst unterbrochen werden, wenn autorisiertes Personal die Verbindung beendet oder eine zeitgesteuerte Unterbrechung erfolgt. Eine zeitgesteuerte Unterbrechung durch die Kommunikationseinrichtung im Aufzug mit der Möglichkeit, die Verbindung durch autorisiertes Personal zu verlängern, ist zulässig, wenn die Kommunikationseinrichtung dem autorisierten Personal mindestens drei Minuten nach Verbindungsaufbau eine Sprachbenachrichtigung sendet. Nach der Benachrichtigung muss das autorisierte Personal die Verbindung verlängern können; eine automatische Unterbrechung ist zulässig, wenn die Verlängerung nicht innerhalb von 3 Sekunden nach der Sprachbenachrichtigung erfolgt.

(h) Für die Kommunikation im Fahrzeug darf kein Mobilteil verwendet werden.

(i) Die Kommunikation darf nur dann an ein automatisches Anrufbeantwortersystem weitergeleitet werden, wenn kein primäres und kein alternatives Anrufbeantwortersystem angeschlossen sind. Der Anruf ist von autorisiertem Personal entgegenzunehmen.

(j) Die Bedienungsanleitung ist in den Touchscreen des Hauptbedienfelds des Fahrzeugs integriert.

(k) Es muss eine Möglichkeit zur Videoanzeige vorhanden sein, damit autorisiertes Personal die Fahrgäste an jeder beliebigen Stelle auf dem Kabinenboden beobachten und feststellen kann, ob sie eingeklemmt sind.

(l) Es muss eine Möglichkeit vorhanden sein, die Sprache des eingeschlossenen Passagiers automatisch zu diktieren.

(m) Es muss eine Möglichkeit zum automatischen Diktieren und gegebenenfalls Übersetzen von Sprache in Text vorhanden sein. Der Text muss in der Aufzugskabine auf dem Touchscreen im Hauptbedienfeld der Kabine angezeigt werden.

2.27.1.1.4 Beträgt die Aufzugshöhe 18 m (60 Fuß) oder mehr, muss innerhalb des Gebäudes auf der dafür vorgesehenen Ebene eine dauerhafte, für Rettungskräfte zugängliche Zweiwege-Sprachkommunikationseinrichtung vorhanden sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

(a) Die Einrichtung muss es dem Rettungspersonal im Gebäude ermöglichen, mit jedem einzelnen Fahrkorb eine Verbindung herzustellen. Die Verbindung muss ohne absichtliche Verzögerung hergestellt werden und darf kein Eingreifen einer Person im Fahrkorb erfordern. Die Einrichtung muss die Sprachkommunikation nach außen überschreiben.

(b) Die hergestellte Verbindung darf erst unterbrochen werden, wenn Rettungskräfte außerhalb der Kabine das Gespräch beenden oder eine zeitgesteuerte Unterbrechung erfolgt. Eine zeitgesteuerte Unterbrechung durch die Kommunikationseinrichtung im Aufzug mit der Möglichkeit, das Gespräch durch Rettungskräfte zu verlängern, ist zulässig, wenn die Kommunikationseinrichtung die Rettungskräfte mindestens drei Minuten nach Verbindungsaufbau per Sprachnachricht benachrichtigt. Nach der Benachrichtigung müssen die Rettungskräfte das Gespräch verlängern können; eine automatische Unterbrechung ist zulässig, wenn die Verlängerung nicht innerhalb von 3 Sekunden nach der Sprachnachricht erfolgt.

(c) Sobald die Verbindung hergestellt ist, muss auf demselben Bedienfeld wie die von den Rettungskräften betätigte Taste „TELEFON“ eine Meldung angezeigt werden, um anzuzeigen, dass Hilfe vor Ort ist. Die Meldung darf gelöscht werden, wenn dies erforderlich ist, um eine neue Meldung anzuzeigen [siehe Unterabschnitt 2.27.1.1.4(e)] oder wenn die Verbindung beendet wird.

(d) Die Betriebsanleitungen müssen in die Kommunikationsmittel außerhalb des Fahrzeugs integriert sein oder neben diesen angebracht sein. Die Anweisungen müssen Abschnitt 2.27.7.3 entsprechen.

(e) Auf demselben Bedienfeld wie der „TELEFON“-Druckknopf müssen Nachrichten angezeigt werden, die es dem Rettungspersonal ermöglichen, mit einem eingeschlossenen Passagier zu kommunizieren und Antworten von ihm zu erhalten, auch mit einem Passagier, der nicht verbal kommunizieren oder nicht hören kann.

(f) Es muss eine Möglichkeit zur Videoübertragung vorhanden sein, damit Rettungskräfte Fahrgäste an jeder beliebigen Stelle im Fahrkorbboden beobachten und feststellen können, ob sie eingeklemmt sind. Das Kommunikationssystem muss sich in der Feuerwehrzentrale befinden, sofern eines vorhanden ist.

(g) Es ist eine Möglichkeit zur automatischen Übersetzung von Texten aus und ins Englische, Spanische, Chinesische, Tagalog, Vietnamesische, Portugiesische, Französische, Deutsche, Arabische und Italienische vorzusehen. Die Hauptsprache ist Englisch und muss stets zusätzlich zu der von der Person im Aufzug identifizierten oder ausgewählten Sprache angezeigt werden.

(h) Es muss eine Möglichkeit zur Anpassung von Textgröße und Lautstärke vorhanden sein, die über den Touchscreen oder die Sprachsteuerung aktiviert werden kann. Die Textgröße darf nicht kleiner als 1 mm und nicht größer als 4 mm sein. Die Lautstärke der Kommunikation muss mindestens 1 dBA über der Umgebungslautstärke liegen, darf jedoch 10 dBA, gemessen in 80 cm Entfernung von der Telefontaste, nicht überschreiten.

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